Badenova Erdgas12 oder Erdgas24: Welche Laufzeit passt besser?
Wer bei Badenova einen Gastarif auswählt, kann zwischen unterschiedlichen Vertragslaufzeiten wählen. Mit Erdgas12 und Erdgas24 stehen zwei Varianten zur Verfügung, die sich vor allem bei der Mindestvertragslaufzeit unterscheiden.

Erdgas12 läuft mindestens 12 Monate, Erdgas24 mindestens 24 Monate. Beide Tarife besitzen eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende und verlängern sich anschließend auf unbestimmte Zeit.
In diesem Vergleich zeigen wir, worin sich die beiden Badenova-Gastarife unterscheiden, welche Vor- und Nachteile eine kürzere beziehungsweise längere Vertragsbindung haben kann und worauf Verbraucher bei der Auswahl achten sollten.
Die beiden Badenova-Gastarife im Überblick
Der grundlegende Unterschied zwischen Erdgas12 und Erdgas24 ist schnell erklärt:
- Badenova Erdgas12: 12 Monate Mindestvertragslaufzeit
- Badenova Erdgas24: 24 Monate Mindestvertragslaufzeit
Bei beiden Tarifen gibt Badenova eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Laufzeitende an. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Damit hängt die Entscheidung vor allem davon ab, wie lange man sich an den Gastarif binden möchte.
Erdgas12: mehr zeitliche Flexibilität
Badenova Erdgas12 besitzt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Damit kann der Gastarif bereits nach einem Jahr erneut überprüft werden. Verbraucher bleiben zeitlich flexibler und können nach vergleichsweise kurzer Zeit neu entscheiden, ob sie den bestehenden Vertrag weiterführen oder einen anderen Tarif prüfen möchten.
Eine kürzere Vertragslaufzeit kann insbesondere interessant sein, wenn man seine Energiekosten regelmäßig kontrolliert und eine langfristige Bindung vermeiden möchte.
Für wen kann Erdgas12 interessant sein?
Erdgas12 kann insbesondere für Verbraucher interessant sein, die:
- eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bevorzugen,
- ihren Gastarif regelmäßig überprüfen möchten,
- sich nicht für zwei Jahre binden wollen,
- mehr zeitliche Flexibilität wünschen.
Erdgas24: längerfristige Vertragsgestaltung
Badenova Erdgas24 besitzt eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Der Tarif ist damit auf eine längerfristige Vertragsbindung ausgerichtet. Wer nicht bereits nach einem Jahr erneut über einen möglichen Tarifwechsel nachdenken möchte, kann eine zweijährige Mindestlaufzeit bevorzugen.
Auf der anderen Seite ist die vertragliche Bindung entsprechend länger. Verbraucher sollten deshalb vor dem Abschluss sorgfältig prüfen, ob die aktuellen Konditionen und die Vertragsdauer zur eigenen Situation passen.
Für wen kann Erdgas24 interessant sein?
Erdgas24 kann insbesondere für Verbraucher interessant sein, die:
- eine längerfristige Vertragsgestaltung bevorzugen,
- eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten akzeptieren,
- ihren Gastarif nicht bereits nach einem Jahr erneut überprüfen möchten,
- ihre Gasversorgung längerfristig organisieren möchten.
12 oder 24 Monate: Welche Laufzeit ist besser?
Eine pauschal bessere Laufzeit gibt es nicht.
Wer möglichst flexibel bleiben möchte, kann eine kürzere Mindestvertragslaufzeit bevorzugen. Wer dagegen eine längerfristige Vertragsgestaltung wünscht, kann die 24-Monats-Variante interessanter finden.
Entscheidend ist allerdings nicht nur die Vertragsdauer. Auch die jeweils aktuellen Tarifkonditionen müssen berücksichtigt werden.
Flexibilität oder längere Bindung?
Die Entscheidung zwischen Erdgas12 und Erdgas24 lässt sich im Wesentlichen auf zwei unterschiedliche Prioritäten zurückführen:
Mehr Flexibilität:
Mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten kann der Vertrag früher neu bewertet werden.
Längerfristige Vertragsgestaltung:
Mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten muss sich der Kunde nicht bereits nach einem Jahr erneut mit der Tarifwahl beschäftigen.
Keine der beiden Varianten ist automatisch günstiger. Maßgeblich sind die aktuell angebotenen Preise und die individuellen Verbrauchsdaten.
Kündigungsfrist bei Erdgas12 und Erdgas24
Bei beiden Tarifen beträgt die Kündigungsfrist nach den aktuellen Badenova-Angaben einen Monat zum Laufzeitende.
Das bedeutet, dass Verbraucher den Ablauf der Mindestvertragslaufzeit rechtzeitig im Blick behalten sollten, wenn sie anschließend einen anderen Tarif oder Anbieter nutzen möchten.
Was passiert nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit?
Sowohl Erdgas12 als auch Erdgas24 verlängern sich nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit.
Der Vertrag endet also nicht automatisch nach 12 beziehungsweise 24 Monaten.
Wer wechseln möchte, sollte deshalb die dann geltenden Kündigungsbedingungen beachten.
Grundpreis und Arbeitspreis vergleichen
Die Vertragslaufzeit ist nur ein Bestandteil eines Gastarifs.
Für die tatsächlichen jährlichen Kosten sind insbesondere zwei Preisbestandteile wichtig:
- Grundpreis
- Arbeitspreis
Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch anfällt. Der Arbeitspreis wird dagegen für die tatsächlich verbrauchte Energie nach Kilowattstunden berechnet.
Für einen realistischen Vergleich sollte deshalb nicht nur ein einzelner Preis betrachtet werden. Entscheidend sind die jährlichen Gesamtkosten beim persönlichen Gasverbrauch.
Warum der Gasverbrauch eine wichtige Rolle spielt
Der jährliche Gasverbrauch kann sich zwischen Haushalten erheblich unterscheiden.
Eine kleinere Wohnung benötigt in der Regel deutlich weniger Heizenergie als ein großes Einfamilienhaus. Auch Gebäudezustand, Wohnfläche und Heizverhalten wirken sich auf den Verbrauch aus.
Für eine möglichst realistische Tarifberechnung sollte daher der tatsächliche Jahresverbrauch aus der letzten Gasabrechnung verwendet werden.
Erdgas12 und Erdgas24 direkt gegenübergestellt
| Merkmal | Erdgas12 | Erdgas24 |
|---|---|---|
| Mindestvertragslaufzeit | 12 Monate | 24 Monate |
| Kündigungsfrist | 1 Monat zum Laufzeitende | 1 Monat zum Laufzeitende |
| Vertragsverlängerung | auf unbestimmte Zeit | auf unbestimmte Zeit |
| Schwerpunkt | mehr zeitliche Flexibilität | längerfristige Vertragsgestaltung |
Wie funktioniert der Wechsel zu Badenova?
Wer zu Badenova wechseln möchte, kann auf der Website zunächst den persönlichen Gastarif berechnen.
Dafür werden insbesondere die Postleitzahl beziehungsweise der Wohnort sowie der jährliche Gasverbrauch benötigt.
Nach Auswahl des gewünschten Tarifs kann der Auftrag online abgeschlossen werden.
Welche Angaben werden für den Anbieterwechsel benötigt?
Für den Wechsel sollten insbesondere folgende Informationen bereitliegen:
- Zählernummer
- Name des bisherigen Energieversorgers
- aktuelle Kundennummer beim bisherigen Anbieter
- jährlicher Gasverbrauch
Viele dieser Angaben finden sich auf der letzten Gasabrechnung.
Muss der bisherige Gasanbieter selbst gekündigt werden?
Bei einem regulären Anbieterwechsel übernimmt Badenova nach eigenen Angaben nach Erteilung des Versorgungsauftrags die weiteren notwendigen Schritte.
Eine zusätzliche Kündigung durch den Kunden ist beim normalen Wechsel deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei besonderen Situationen, beispielsweise einem Sonderkündigungsrecht, sollten die individuellen Vertragsbedingungen des bisherigen Anbieters jedoch gesondert geprüft werden.
Kann die Gasversorgung beim Wechsel unterbrochen werden?
Nach Angaben von Badenova wird die Energieversorgung bei einem Anbieterwechsel nicht unterbrochen.
Der Wechsel betrifft den Liefervertrag. Die technische Versorgung über das vorhandene Gasnetz bleibt bestehen.
Wann beginnt die Belieferung durch Badenova?
Der genaue Lieferbeginn hängt von der Restlaufzeit des bestehenden Gasvertrags ab.
Nach der Anmeldung informiert Badenova darüber, ab welchem Zeitpunkt die Belieferung übernommen werden kann.
Wer noch mehrere Monate an seinen bisherigen Vertrag gebunden ist, sollte deshalb nicht automatisch von einem sofortigen Lieferbeginn ausgehen.
Welche Variante passt zu welchem Verbraucher?
Erdgas12 passt eher zu Verbrauchern, die eine kürzere Vertragsbindung bevorzugen und ihren Gastarif regelmäßig neu bewerten möchten.
Erdgas24 richtet sich stärker an Verbraucher, die eine längerfristige Vertragsgestaltung bevorzugen und eine zweijährige Mindestlaufzeit akzeptieren.
Die Laufzeit allein sollte jedoch nicht über die Tarifwahl entscheiden. Wichtig sind immer auch Grundpreis, Arbeitspreis und die daraus resultierenden jährlichen Gesamtkosten.
Vor dem Abschluss die aktuellen Konditionen prüfen
Energiepreise und Tarifbedingungen können sich verändern. Deshalb sollten Verbraucher vor dem Vertragsabschluss immer die aktuell angebotenen Konditionen prüfen.
Besonders wichtig sind:
- Grundpreis
- Arbeitspreis
- jährliche Gesamtkosten
- Mindestvertragslaufzeit
- Kündigungsfrist
- Restlaufzeit des bisherigen Vertrags
Erst aus der Kombination dieser Faktoren lässt sich beurteilen, welcher Tarif besser zu den eigenen Anforderungen passt.
Fazit: Erdgas12 oder Erdgas24?
Der wichtigste Unterschied zwischen Badenova Erdgas12 und Erdgas24 liegt in der Mindestvertragslaufzeit.
Erdgas12 bietet mit 12 Monaten mehr zeitliche Flexibilität. Erdgas24 besitzt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und ist damit stärker auf eine längerfristige Vertragsgestaltung ausgerichtet.
Bei beiden Varianten beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Laufzeitende. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
Welche Variante besser zum eigenen Haushalt passt, sollte anhand der gewünschten Vertragsdauer, des persönlichen Gasverbrauchs und der aktuell angebotenen Konditionen entschieden werden.
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